Das Familienrecht als teil den Zivilrechts regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Des Weiteren gehören auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen dazu. Neben diesen Themen gehört aber auch die Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft dazu.
Grundlage des Familienrechts ist das 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daneben finden sich aber im
- Sozialgesetz,
- Eheschließungsgesetz,
- Personenstandsgesetz,
- Versorgungsausgleichsgesetz und
- im Lebenspartnerschaftsgesetz
zahlreiche Vorschriften, die diese Rechtsverhältnisse regeln.
Folgende Rechtsgebiete finden im Familienrecht ihren Ursprung:
- Eherecht
- Kindschaftsrecht
- Ehescheidungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Sorgerecht
- Namensrecht
- Eheliches Güterrecht/ Zugewinnausgleich
Nennenswert ist außerdem, dass Ehe und Familie gem. Art. 6 Abs.1 GG „ unter dem Schutz der staatlichen Ordnung“ stehen.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Familienrecht darstellen und vor allem die oben genannten Rechtsgebiete des Familienrecht näher bringen.